Dänemark ist seit dem 25. März 2001 Mitglied im Schengener Abkommen. Das Schengener Abkommen hat Bedeutung für den freien Reiseverkehr innerhalb des Schengener Raums. Nicht-EU-Staatsbürger, die im Besitz eines Visums für die Schengener Staaten sind, können somit auch in Dänemark (jedoch nicht in die Färöer und Grönland) einreisen.Der Schengener Raum umfasst die folgenden Länder: Belgien, Dänemark (mit Ausnahme von den Färöern und Grönland), Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Holland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Norwegen, Polen, Portugal, Slowakei, Slowenien, Schweden, Spanien Tschechien, Ungarn und Österreich. Für Ausländer, die ihren festen Wohnsitz in Deutschland haben, bedeutet Dänemarks Beitritt zum Schengener Abkommen, daß sie seit dem 25. März 2001 ohne separates Visum nach Dänemark (nicht jedoch Färöer und Grönland) einreisen und sich max. 90 Tage innerhalb eines Halbjahres, beginnend vom ersten Tag der Einreise, in Dänemark aufhalten können. Eine Voraussetzung ist ein gültiger Reisepass mit einem Aufenthaltstitel der folgenden Arten: - Aufenthaltserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland - Aufenthaltserlaubnis für Angehörige eines Mitgliedstaates der EWG - Aufenthaltsberechtigung für die Bundesrepublik Deutschland - Aufenthaltsbewilligung für die Bundesrepublik Deutschland - Aufenthaltsbefugnis für die Bundesrepublik Deutschland - Niederlassungserlaubnis - Fiktionsbescheinigung nach § 81, Abs. 4 AufenthG (nur in Verbindung mit einem abgelaufenen Aufenthaltstitel oder Visum) (Diese Titel gelten anstelle eines Visums nur dann, wenn sie in einem Pass bez. in Zusammenhang mit einem Paß als Blattvisa erteilt wurden, sie gelten nicht, wenn sie in einem Ausweis-Ersatz als Inlandsdokument erteilt wurden.) Die Titel „Aussetzung der Abschiebung (Duldung)“ und „Aufenthaltsgestattung für Asylbewerber“ sowie die „Fiktionsbescheinigung“ nach § 81 Abs. 3 AufenthG berechtigen nicht zur visumfreien Einreise nach Dänemark. Es ist eine Voraussetzung für die Einreise, dass der Reisende über ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhaltes sowohl für die Dauer des Aufenthalts als auch für die Rückreise in den Herkunftsstaat hat. Ferner muss der Reisende eine Krankenversicherung nachweisen können, die für den Ort und die Dauer des Aufenthalts gültig ist.Ein Visum, welches nur für die Bundesrepublik Deutschland ausgestellt wurde, gilt nicht für Reisen nach Dänemark, sondern nur für das Gebiet der Bundesrepublik.Wer die Färöer und Grönland besuchen möchte, benötigt für diese Gebiete ein besonderes Visum. Wer seiner Nationalität nach kein Visum für die Einreise ins Schengen-Gebiet benötigt, ist auch von der Visumpflicht zu den Färöern und Grönland befreit. Eine Aufenthaltserlaubnis für ein Schengen-Mitgliedsstaat ermöglicht nur die visumfreie Einreise nach Dänemark nicht jedoch zu den Färöern und Grönland. Reisende, die entweder die Voraussetzungen im Rahmen des Schengener Abkommens nicht erfüllen, also weder im Besitz eines Schengen-Visums sind noch im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis in einem der Schengener Mitgliedsländer, oder zu den Färöern oder Grönland einreisen möchten, können Informationen über Visum und Aufenthaltsfragen bei der dänischen Ausländerbehörde - Udlændingeservice - erhalten. Formular für Schengenvisum bei Einreise nach Dänemark, klicken Sie bitte hier.Die Gebühr für die Beantragung eines Visums beträgt € 60,00 und ist bei der Beantragung zu entrichten. Gewisse Personengruppen sind von der Gebührenpflicht ausgenommen und andere beantragen das Visum zum ermäßigten Satz von € 35,00. Ehegatten von Staatsangehörigen eines EU-Mitgledsstaats sind von der Gebühr gefreit.
Bei der Beantragung eines Visums beim Generalkonsulat in Flensburg ist unter normalen Verhältnissen mit folgenden Sachbearbeitungszeiten zu rechnen:- Visumanträge, die durch das Generalkonsulat bearbeitet werden, und nicht der Vorlage bei der dänischen Ausländerbehörde bedürfen: 1-2 Arbeitstage.- Visumanträge, die bei der dänischen Ausländerbehörde vorgelegt werden müssen: 1-2 Arbeitstage zuzüglich der Bearbeitungszeit bei der dänischen Ausländerbehörde. Beantragung eines Schengen-Visums kann nur Ausnahmsweise innerhalb der Mitgliedsstaaten des Schengener Abkommens vorgenommen werden. Grundsätzlich muss ein Visum dort beantragt werden, wo der betreffende seinen festen Wohnsitz hat. Personen mit legalem Aufenthalt in Deutschland können jedoch beim Generalkonsulat ein nationales dänisches Visum oder ein Visum für die Färöer oder Grönland beantragen.