Ministerium des Äußern
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AUFENTHALTSERLAUBNIS FÜR DÄNEMARK

Unter den in der linken Spalte aufgeführten Links informiert das Generalkonsulat über die generellen Bestimmungen für Arbeits- und/oder Aufenthaltserlaubnis für unterschiedliche Zwecke und Personengruppen. Nordische Staatsangehörige benötigen weder Arbeits- noch Aufenthaltserlaubnis, um sich in Dänemark niederzulassen.


Redigiert 13. August 2008
Ministerium des Äußern